Vorrangige Leistungen

Wichtige Informationen

Bitte beachten Sie:
Nachgereichte Unterlagen sollten wenn möglich in Form von Kopien ans Jobcenter gesendet werden.
Persönliche Vorsprachen für Leistungsangelegenheiten ohne Termin sind weiterhin nur in dringenden Angelegenheiten möglich.

Unser Servicecenter ist telefonisch zu erreichen:

Mo - Do 08:00 - 18:00
Fr 08:00 - 14:00

Vorrangige Leistungen

Wenn Sie Anspruch auf andere (Sozial-)Leistungen haben könnten, müssen Sie diese auch beantragen. Sie können so nämlich Ihre Hilfebedürftigkeit und die Ihrer Bedarfsgemeinschaft verringern oder beseitigen.

Wichtige vorrangige Leistungen sind zum Beispiel:

  • Kindergeld der Familienkasse
  • Unterhaltsvorschuss des Jugendamtes
  • Renten
  • Arbeitslosengeld bei der Agentur für Arbeit

Diese Leistungen sind bei den jeweiligen Sozialträger (z.B. Agentur für Arbeit, Familienkasse oder Deutsche Rentenversicherung) von Ihnen zu beantragen.