Beiratssitzung

Wichtige Informationen

Bitte beachten Sie:
Nachgereichte Unterlagen sollten wenn möglich in Form von Kopien ans Jobcenter gesendet werden.
Persönliche Vorsprachen für Leistungsangelegenheiten ohne Termin sind weiterhin nur in dringenden Angelegenheiten möglich.

Unser Servicecenter ist telefonisch zu erreichen:

Mo - Do 08:00 - 18:00
Fr 08:00 - 14:00

Beiratssitzung

Der Beirat setzt sich zusammen aus Beteiligten der freien Wohlfahrtspflege, Vertretern der Arbeitnehmer, den Kammern und berufsständischen Organisationen, sowie anderen gesellschaftlichen Gruppen. Der Aufgabenbereich des Beirates ist im § 18d SGB II i. V. mit § 44 b SGB II geregelt. Die Geschäftsführung des Jobcenters informiert den Beirat über die wesentlichen Aktivitäten und Arbeitsergebnisse zwei mal jährlich.

Der Beirat berät das Jobcenter Rems-Murr bei der Auswahl und Gestaltung der Eingliederungsinstrumente und -maßnahmen. Auch soll er den politischen Dialog anregen und Netzwerkarbeit auf lokaler und regionaler Ebene betreiben.