Wichtige Informationen

Bitte beachten Sie:
Nachgereichte Unterlagen sollten wenn möglich in Form von Kopien ans Jobcenter gesendet werden.
Ab sofort können Sie bei uns Online Termine vereinbaren.

Die neue App für das Jobcenter ist da!
Jederzeit und überall Zugriff auf Ihr Jobcenter. Ganz einfach und bequem über Ihr Smartphone. Nutzen Sie Ihre gewohnten Zugangsdaten.

Unser Servicecenter ist telefonisch zu erreichen:

Mo - Do 08:00 - 18:00
Fr 08:00 - 14:00

Neuantrag

Sind die eigenen finanziellen Mittel, die Ihnen und Ihrer Bedarfsgemeinschaft zur Verfügung stehen nicht ausreichend um Ihren Lebensunterhalt bestreiten zu können, können Sie finanzielle Unterstützung von Ihrem Jobcenter bekommen. Um Ihren Anspruch prüfen zu können, müssen Sie einen Antrag bei uns stellen. Wir erklären Ihnen einfach und übersichtlich alle wesentlichen Schritte der Antragsstellung, welche Unterlagen benötigt werden und was Sie alles beachten müssen.

Gut zu wissen:

  • Wenn Sie einen Antrag stellen, so gilt der Antrag auch für die mit Ihnen zusammen in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen
  • Eine Bedarfsgemeinschaft umfasst alle Personen, die im Haushalt zusammenwohnen (mit wechselseitigem Willen, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen)
  • Der Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts wirkt auf den Ersten des Monats zurück, in dem Sie den Antrag gestellt haben.

Ihr Weg zum Erstantrag

  • 1 Antragstellung
  • 2 Datenpflege und Terminvergabe
  • 3 Antragsausgabe
  • 4 Antragsabgabe/-annahme
  • 5 Entscheidung

1. Antragstellung

Viele Wege führen nach Rom, daher haben auch Sie viele Möglichkeiten, uns Ihren Antrag auf Bürgergeld zukommen zu lassen:

Gut zu wissen:

  • Bitte schicken Sie uns grundsätzlich nur Kopien zu und niemals Originale, da wir diese nach der Digitalisierung nicht aufbewahren
  • Unbedingt vollständige Kontaktdaten angeben aus mindestens: Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum und bestenfalls einer Telefonnummer
  • 1 Antragstellung
  • 2 Datenpflege und Terminvergabe
  • 3 Antragsausgabe
  • 4 Antragsabgabe/-annahme
  • 5 Entscheidung

2. Datenpflege und Terminvergabe

Sobald Ihre Antragsstellung bei uns eingeht, melden wir Sie an. Sie erhalten ein Anschreiben von uns oder bei einem persönlichen Termin, die benötigten Antragsunterlagen.

Daher ist es sehr wichtig, dass Sie uns bei Ihrer Antragsstellung Ihre vollständigen Kontaktdaten mitteilen. Die Angabe einer telefonischen Erreichbarkeit verkürzt die Kommunikationswege in Ihrem Sinne.

  • 1 Antragstellung
  • 2 Datenpflege und Terminvergabe
  • 3 Antragsausgabe
  • 4 Antragsabgabe/-annahme
  • 5 Entscheidung

3. Antragsausgabe

Sie erhalten im Termin alle benötigten Antragsformulare zu Ihrem Neuantrag, sowie eine ausführliche Leistungs- und Antragsberatung.

Das sollten Sie für die Antragsausgabe mitbringen:

  • Fragebogen (Sollten Sie keinen Drucker besitzen, können Sie den Fragebogen auch bei der Antragsausgabe ausfüllen)
  • Lebenslauf aller Mitglieder der BG, die mindestens 15 Jahre alt sind
  • Personalausweise von allen Mitgliedern

 

Formulare

Alle Formulare finden Sie auch zum Download.

Formulare
  • 1 Antragstellung
  • 2 Datenpflege und Terminvergabe
  • 3 Antragsausgabe
  • 4 Antragsabgabe/-annahme
  • 5 Entscheidung

4. Antragsabgabe/-annahme

Einen Termin zur Antragsabgabe/-Annahme bieten wir Ihnen nicht an.  Alternativ haben Sie auch die Möglichkeit uns die Unterlagen per Post zu schicken oder auch selbst in den Briefkasten zu werfen.

  • 1 Antragstellung
  • 2 Datenpflege und Terminvergabe
  • 3 Antragsausgabe
  • 4 Antragsabgabe/-annahme
  • 5 Entscheidung

5. Entscheidung

Liegt uns Ihr Antrag vollständig vor, prüfen wir Ihren Anspruch und erlassen einen Bescheid. Dieser wird in der Regel per Post versandt und enthält die Entscheidung über Ihren Antrag.

Der Bescheid informiert Sie darüber, ob Ihr Antrag bewilligt, nur teilweise bewilligt oder abgelehnt wurde. Dem Bescheid ist ein Berechnungsbogen beigefügt. Aus diesem können Sie entnehmen, wie sich die Beträge im Einzelnen zusammensetzen und ob und in welcher Höhe Einkommen und Vermögen berücksichtigt wurden.

Zusätzliche Informationen zum Bescheid finden Sie unter:


So geht’s weiter:

Alle Infos zum Bürgeld

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Pflichten verstehen und beachten

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Jobcenter.digital

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