Veränderungsmitteilung

Wichtige Informationen

Bitte beachten Sie:

Persönliche Vorsprachen für Leistungsangelegenheiten ohne Termin sind weiterhin nur in dringenden Angelegenheiten möglich.

Unser Servicecenter ist telefonisch zu erreichen:

Mo - Do 08:00 - 18:00
Fr 08:00 - 14:00

Veränderungsmitteilung

Sie erhalten derzeit von uns SGB II Leistungen und möchten eine Veränderung mitteilen?

Veränderungsmitteilungen können z.B. sein:

  • Mitteilung einer Schwangerschaft
  • Mitteilung einer Arbeitsaufnahme (Merkblatt Arbeitsaufnahme)
  • Mitteilung eines Ein- oder Auszugs einer Person in Ihrer Bedarfs-/Haushaltsgemeinschaft
  • Mitteilung Umzug

Jegliche Änderung ist dem Jobcenter unverzüglich mitzuteilen.

Änderungen können Sie wie folgt mitteilen: