Veränderungsmitteilung

Wichtige Informationen

Bitte beachten Sie:

Nachgereichte Unterlagen sollten wenn möglich in Form von Kopien ans Jobcenter gesendet werden.
Persönliche Vorsprachen für Leistungsangelegenheiten ohne Termin sind weiterhin nur in dringenden Angelegenheiten möglich.


Unser Servicecenter ist telefonisch zu erreichen:

Mo - Do 08:00 - 18:00
Fr 08:00 - 14:00

Veränderungsmitteilung

Sie erhalten derzeit von uns SGB II Leistungen und möchten eine Veränderung mitteilen?

Veränderungsmitteilungen können z.B. sein:

  • Mitteilung einer Schwangerschaft
  • Mitteilung einer Arbeitsaufnahme (Merkblatt Arbeitsaufnahme)
  • Mitteilung eines Ein- oder Auszugs einer Person in Ihrer Bedarfs-/Haushaltsgemeinschaft
  • Mitteilung Umzug

Jegliche Änderung ist dem Jobcenter unverzüglich mitzuteilen.

Änderungen können Sie wie folgt mitteilen: