Fördermöglichkeiten

Wichtige Informationen

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Persönliche Vorsprachen für Leistungsangelegenheiten ohne Termin sind nur in dringenden Angelegenheiten möglich.

Unser Servicecenter ist telefonisch zu erreichen:

Mo - Do 08:00 - 18:00
Fr 08:00 - 18.00

Fördermöglichkeiten

Als Betrieb schaffen Sie Arbeitsplätze. Sie bilden aus und beschäftigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer längerfristig. Unter bestimmten Voraussetzungen können sowohl Sie als Unternehmen als auch Ihre Beschäftigten unterstützt werden – zum Beispiel, wenn es um die Qualifizierung von Personal mit besonderem Förderbedarf geht. Wir erläutern Ihnen die wichtigsten Fördermöglichkeiten.

Eingliederungszuschuss

Wir können Sie mit einem Eingliederungszuschuss unterstützen, wenn von der neuen Arbeitskraft eine geringere Leistung als üblich zu erwarten ist. Diese Leistung bedeutet: Arbeitsagentur oder Jobcenter zahlen einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt. Dieser Zuschuss soll die geringere Leistung der Arbeitskraft ausgleichen. Dieser Zuschuss ist zeitlich begrenzt. Förderhöhe und -dauer hängen vom Einzelfall ab. Bitte beachten Sie: Den Eingliederungszuschuss müssen Sie beantragen, bevor Ihre neue Mitarbeiterin oder Ihr neuer Mitarbeiter die Arbeit aufnimmt. Eine betriebsübliche Einarbeitung kann nicht gefördert werden.
Lesen Sie mehr in unserem Flyer zum Eingliederungszuschuss.
Für Fragen zum Eingliederungszuschuss wenden Sie sich bitte an unsere Betriebsakquisiteure/innen oder Ihren Ansprechpartner/in in der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit.

Jobcenter-Rems-Murr.752@jobcenter-ge.de

Umwandlungsprämie

Umwandlungsprämie – Was ist das? Das Jobcenter Rems-Murr unterstützt Unternehmen, die einen bestehenden Minijob (bis 520€ / Mon.) ohne Unterbrechung in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis umwandeln. Dabei kann ein Zuschuss bis zu 5.000 Euro gewährt werden.

Umwandlungsprämie – Wie geht das?

Sie beschäftigen zurzeit in Ihrem Unternehmen eine/n Bürgergeld-Bezieher/in aus dem Rems-Murr-Kreis in einer geringfügigen Beschäftigung, die seit mind. einem Monat besteht oder in einer TZ-Beschäftigung mit mind. 15 Std. pro Woche die seit mind. 6 Monaten besteht?

Sie stocken den aktuell bestehenden Minijob bzw. die Teilzeitbeschäftigung mit dem/der Arbeitnehmer/in nahtlos in einen Arbeitsvertrag in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis (in TZ bzw. VZ) unter Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns bzw. des Branchenmindestlohns für mindestens 1 Jahr auf.

Der Zuschuss beträgt für eine nahtlose Umwandlung in eine Teilzeitbeschäftigung (mind. 15 Std. pro Woche) 2.500 Euro und in eine Vollzeitbeschäftigung 5.000 Euro. Bei der Umwandlung von Teilzeit- in eine Vollzeitbeschäftigung beträgt der Zuschuss auch 2.500 Euro.

Das Arbeitsverhältnis muss nahtlos, d. h. ohne Unterbrechung weitergeführt werden. Der Zuschuss kann für denselben Arbeitnehmer innerhalb eines Jahres nur einmal gewährt werden.

Erhöhen Sie die Verbundenheit Ihrer Mitarbeiter/innen und sichern Sie den dauerhaften Verbleib des Wissens in Ihrem Unternehmen.

Lohnkostenzuschuss (§16e + §16i)

Sie wollen langzeitarbeitslosen Menschen die Chance auf einen neuen Berufsstart bieten. Wir unterstützen Sie dabei im Rahmen des Teilhabechancengesetzes.

Langzeitarbeitslosen die Rückkehr ins Arbeitsleben erleichtern, ist ein Ziel des Jobcenter Rems-Murr. Um dafür Ihre Unterstützung als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber zu erhalten, bieten wir Ihnen 2 Möglichkeiten der finanziellen Förderung im Rahmen des Teilhabechancengesetzes.

Fördermöglichkeit 1: Beschäftigter war mindestens 2 Jahre arbeitslos

Wenn Sie jemanden sozialversicherungspflichtig beschäftigen, der mindestens 2 Jahre lang arbeitslos war, können wir Sie mit folgenden Förderleistungen unterstützen:

Lohnkostenzuschuss für 2 Jahre

Der Zuschuss beträgt im ersten Jahr des Arbeitsverhältnisses 75 Prozent und im 2. Jahr 50 Prozent des regelmäßig gezahlten Arbeitsentgelts.

Beschäftigungsbegleitende Betreuung (Coaching)

Wir übernehmen die Kosten für ein zweijähriges Coaching, durch das sich die geförderten Beschäftigten leichter wieder an den Arbeitsalltag gewöhnen.

Weiterbildungskosten

Wir bezahlen eine Weiterbildung während der Beschäftigung. Die Kosten dafür übernehmen wir ganz oder teilweise.

Die gesetzliche Grundlage dieser Fördermöglichkeit ist das Teilhabechancengesetz § 16e SGB II „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“. Es regelt Art und Umfang der Förderleistungen.

Fördermöglichkeit 2: Beschäftigter bezog viele Jahre lang Bürgergeld

Wenn Sie jemanden sozialversicherungspflichtig beschäftigen, welcher viele Jahre lang Bürgergeld (Grundsicherung) erhalten hat und über 25 Jahre alt ist, sind folgende Förderleistungen möglich:

Lohnkostenzuschuss für bis zu 5 Jahre

Der Zuschuss beträgt in den ersten beiden Jahren 100 Prozent. Im dritten Jahr erhalten Sie 90 Prozent, im vierten 80 Prozent. Im fünften Jahr bezuschussen wir die Stelle noch mit 70 Prozent der Lohnkosten.

Wenn Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber tarifgebunden oder tariforientiert sind, wird der Zuschuss anhand des gezahlten Arbeitsentgelts berechnet. Das ist auch der Fall, wenn für Sie das kirchliche Arbeitsrecht gilt. In allen anderen Fällen ziehen wir den Mindestlohn als Grundlage für die Berechnung heran.

Beschäftigungsbegleitende Betreuung (Coaching)

Wir übernehmen die Coaching-Kosten für die geförderten Beschäftigten bis zu 5 Jahre lang.

Weiterbildung

Wir erstatten Weiterbildungskosten während des Arbeitsverhältnisses in Höhe von bis zu 3.000 Euro. Die gesetzliche Grundlage dieser Fördermöglichkeit ist das Teilhabechancengesetz § 16i SGB II „Teilhabe am Arbeitsmarkt“. Es regelt Art und Umfang der Förderleistungen.

Gerne beraten wir Sie zu den genannten Förderungsmöglichkeiten. Ihre Betriebsakquisiteurinnen und Betriebsakquisiteure kontaktieren Sie unter:

Jobcenter-Rems-Murr.752@jobcenter-ge.de

Betriebliches Praktikum

Damit Sie Fähigkeiten, Qualifikationen und berufliche Kenntnisse einer/s potenziellen Mitarbeiters/in besser einschätzen können, bieten wir Ihnen im Rahmen einer sogenannten Maßnahme beim Arbeitgeber (MAG) die Möglichkeit, Bewerber/innen in Ihrem Betrieb zu testen. Die Dauer der Maßnahme beim Arbeitgeber kann zwischen einem Tag bis zu vier Wochen oder länger dauern. Hierbei gilt zu beachten:

Eine Kontaktaufnahme zu Ihren Ansprechpartnern/innen des Jobcenters Rems-Murr ist vor dem betrieblichen Praktikum notwendig.

Ein Praktikant muss durch die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber bei der Berufsgenossenschaft und der entsprechenden Krankenkasse der/s Arbeitgebers/in gemeldet werden.

Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter/innen des Jobcenter Rems-Murr gerne unter der folgenden Rufnummer zur Verfügung.

07151 / 9519 – 901

Betriebliche Weiterbildung

Sie möchten Ihre Beschäftigten gezielt qualifizieren. Wir beraten Sie dabei – mit unserer Expertise – individuell und vor Ort. Mit unserem Beratungsangebot unterstützen wir Sie bei

  • der Analyse Ihrer aktuellen Personalstruktur. Daraus leiten wir Empfehlungen für Ihre Personalplanung ab.
  • der Identifizierung von Entwicklungspotenzialen Ihrer Beschäftigten und der Ermittlung von konkretem Weiterbildungsbedarf.
  • der Planung Ihrer Qualifizierungsmaßnahmen und deren Umsetzung.
  • der Beantragung der Förderleistungen
  • der Qualifizierung Ihrer Beschäftigten während Kurzarbeit.

Am Ende unserer Beratung steht ein Weiterbildungskonzept, das genau auf den Bedarf Ihres Betriebes zugeschnitten ist. Für eine effiziente und vertrauensvolle Zusammenarbeit steht Ihnen beim Arbeitgeber-Service eine persönliche Ansprechpartnerin oder ein persönlicher Ansprechpartner zur Verfügung. Die Kontaktdaten des Arbeitgeber-Services sind telefonisch

0800 4 555520 (gebührenfrei)

oder über das Kontaktformular