Wichtige Informationen
Bitte beachten Sie:
Nachgereichte Unterlagen sollten wenn möglich in Form von Kopien ans Jobcenter gesendet werden.
Persönliche Vorsprachen für Leistungsangelegenheiten ohne Termin sind weiterhin nur in dringenden Angelegenheiten möglich.
Unser Servicecenter ist telefonisch zu erreichen:
Mo - Do | 08:00 - 18:00 |
Fr | 08:00 - 14:00 |
Wohnungslosigkeit
Sollten Sie derzeit keinen festen Wohnsitz haben und sich im Rems-Murr-Kreis aufhalten, ist das Jobcenter Waiblingen (Mayenner Str. 60, 71332 Waiblingen) für Sie zuständig. Sie können hier Leistungen zur Grundsicherung beantragen.
Für die Zeit Ihrer Wohnungslosigkeit kann Ihre Post auch an uns zugestellt werden.
Bei drohender Wohnungslosigkeit aufgrund von Mietrückständen kann beim laufenden Bezug von Bürgergeld ein Antrag auf Übernahme von Mietrückständen als Darlehen gestellt und geprüft werden. zum Formular
Das Jobcenter selbst kann Ihnen leider keine Wohnung vermitteln. Sollten Sie vor dem Verlust Ihres Wohnraumes stehen oder diesen bereits verloren haben, können Sie sich an die zuständige Ortspolizeibehörde der Gemeinde/Stadt, in der Sie wohnen bzw. zuletzt gewohnt haben, wenden. Diese kann Sie bei bestehender Obdachlosigkeit in eine Notunterkunft einweisen.
Weitere Unterstützung erhalten Sie zudem unter den folgenden Links: