Aktuelle Infos

Wichtige Informationen

Bitte beachten Sie:

Am Gründonnerstag, den 28. März 2024, ist unser Haus ab 16 Uhr geschlossen.

 

Persönliche Vorsprachen für Leistungsangelegenheiten ohne Termin sind weiterhin nur in dringenden Angelegenheiten möglich.

Unser Servicecenter ist telefonisch zu erreichen:

Mo - Fr 08:00 - 18:00

Aktuelle Informationen

Mit dem Sozialschutz-Paket III wurde beschlossen, das der erleichterte Zugang zum SGB II bis zum 31.12.2022 verlängert werden.

Für einzelne Branchen führen die Maßnahmen zur Vermeidung des Coronavirus dazu, dass Menschen vorübergehend erhebliche Einkommenseinbußen erfahren. Dies kann alle Erwerbstätigen betreffen, insbesondere aber Kleinunternehmer und sogenannte Solo-Selbständige.

Die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) sichert den Lebensunterhalt, wenn keine vorrangigen Hilfen greifen. Diese Leistungen sollen schnell und unbürokratisch zugänglich gemacht werden. Es soll niemand aufgrund der wirtschaftlichen Auswirkungen dieser Krise in existenzielle Not geraten. Im Einzelnen sind für Bewilligungszeiträume vom 1. März 2020 bis 31. Dezember 2022 vorgesehen:

  • eine befristete Aussetzung der Berücksichtigung von Vermögen
  • eine befristete Anerkennung der tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung als angemessen und
  • Erleichterung bei der Berücksichtigung von Einkommen in Fällen einer vorläufigen Entscheidung