Wichtige Informationen
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* Ab sofort können Sie bei uns in Leistungsangelegenheiten Online Termine vereinbaren.
* Weitere Neuigkeiten aus dem Jobcenter finden Sie hier:
Unser Servicecenter ist telefonisch zu erreichen:
| Mo - Do | 08:00 - 18:00 |
| Fr | 08:00 - 14:00 |
Einkommen und Vermögen
Einkommen ist grundsätzlich jede Einnahme in Geld, die Sie bekommen.
Zum Einkommen gehören beispielsweise
- Einnahmen aus nicht selbstständiger und selbstständiger Tätigkeit,
- Entgeltersatzleistungen wie Arbeitslosengeld, Elterngeld oder Krankengeld,
- Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung,
- Unterhaltsleistungen, Kindergeld, Renten,
- Kapital- und Zinserträge,
- einmalige Einnahmen (zum Beispiel Steuererstattungen, Abfindungen, Erbschaften),
- Berufsausbildungsbeihilfe, Ausbildungsgeld, BAföG.
Vom Einkommen zieht Ihr Jobcenter unter anderem Freibeträge und Ausgaben ab.
Einen Freibetrags-Rechner finden Sie hier. Weitere Informationen zur Arbeitsaufnahme bzw. Einkommen haben wir Ihnen hier zusammengestellt.
Zum Vermögen zählt alles, was Sie besitzen und in Geld messbar ist, beispielsweise
- Bargeld,
- Sparguthaben, Sparbriefe, Wertpapiere,
- Sachen (wie beispielsweise Fahrzeuge oder Schmuck),
- Kapitallebensversicherungen,
- Haus- und Grundeigentum, Eigentumswohnungen.
Beim Vermögen berücksichtigt Ihr Jobcenter Ihr eigenes verwertbares Vermögen und das Vermögen Ihrer Bedarfsgemeinschaft.
Verwertbar ist Vermögen, wenn es für den Lebensunterhalt verwendet werden kann.
Auch beim Vermögen gibt es Freibeträge. Diese sind nach Alter gestaffelt:
|
Alter |
Freibetrag in Euro |
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bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres |
5 000 |
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ab dem 31. Lebensjahr |
10 000 |
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ab dem 41. Lebensjahr |
12 500 |
|
ab dem 51. Lebensjahr |
20 000 |