Einkommen und Vermögen

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Einkommen und Vermögen

Einkommen ist grundsätzlich jede Einnahme in Geld, die Sie bekommen.

Zum Einkommen gehören beispielsweise

  • Einnahmen aus nicht selbstständiger und selbstständiger Tätigkeit,
  • Entgeltersatzleistungen wie Arbeitslosengeld, Elterngeld oder Krankengeld,
  • Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung,
  • Unterhaltsleistungen, Kindergeld, Renten,
  • Kapital- und Zinserträge,
  • einmalige Einnahmen (zum Beispiel Steuererstattungen, Abfindungen, Erbschaften),
  • Berufsausbildungsbeihilfe, Ausbildungsgeld, BAföG.

Vom Einkommen zieht Ihr Jobcenter unter anderem Freibeträge und Ausgaben ab.

Einen Freibetrags-Rechner finden Sie hier. Weitere Informationen zur Arbeitsaufnahme bzw. Einkommen haben wir Ihnen hier zusammengestellt.

Zum Vermögen zählt alles, was Sie besitzen und in Geld messbar ist, beispielsweise

  • Bargeld,
  • Sparguthaben, Sparbriefe, Wertpapiere,
  • Sachen (wie beispielsweise Fahrzeuge oder Schmuck),
  • Kapitallebensversicherungen,
  • Haus- und Grundeigentum, Eigentumswohnungen.

Beim Vermögen berücksichtigt Ihr Jobcenter Ihr eigenes verwertbares Vermögen und das Vermögen Ihrer Bedarfsgemeinschaft.

Verwertbar ist Vermögen, wenn es für den Lebensunterhalt verwendet werden kann.

Auch beim Vermögen gibt es Freibeträge. Diese sind nach Alter gestaffelt:

Alter

Freibetrag in Euro

bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres

5 000

ab dem 31. Lebensjahr

10 000

ab dem 41. Lebensjahr

12 500

ab dem 51. Lebensjahr

20 000