Wichtige Informationen
Bitte beachten Sie:
Ab dem 19. Mai 2025 bis voraussichtlich Ende Oktober hat die Tiefgarage der Waiblinger Agentur für Arbeit und des Jobcenters Rems-Murr aufgrund notwendiger Renovierungsarbeiten nicht geöffnet.
Ab sofort können Sie bei uns Online Termine vereinbaren.
Die neue App für das Jobcenter ist da!
Jederzeit und überall Zugriff auf Ihr Jobcenter. Ganz einfach und bequem über Ihr Smartphone. Nutzen Sie Ihre gewohnten Zugangsdaten.
Unser Servicecenter ist telefonisch zu erreichen:
Mo - Do | 08:00 - 18:00 |
Fr | 08:00 - 14:00 |
Einkommen und Vermögen
Einkommen ist grundsätzlich jede Einnahme in Geld, die Sie bekommen.
Zum Einkommen gehören beispielsweise
- Einnahmen aus nichtselbstständiger und selbstständiger Tätigkeit,
- Entgeltersatzleistungen wie Arbeitslosengeld, Elterngeld oder Krankengeld,
- Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung,
- Unterhaltsleistungen, Kindergeld, Renten,
- Kapital- und Zinserträge,
- einmalige Einnahmen (zum Beispiel Steuererstattungen, Abfindungen, Erbschaften),
- Berufsausbildungsbeihilfe, Ausbildungsgeld, BAföG.
Vom Einkommen zieht Ihr Jobcenter unter anderem Freibeträge und Ausgaben ab.
Einen Freibetrags-Rechner finden Sie hier. Weitere Informationen zur Arbeitsaufnahme bzw. Einkommen haben wir Ihnen hier zusammengestellt.
Zum Vermögen zählt alles, was Sie besitzen und in Geld messbar ist, beispielsweise
- Bargeld,
- Sparguthaben, Sparbriefe, Wertpapiere,
- Sachen (wie beispielsweise Fahrzeuge oder Schmuck),
- Kapitallebensversicherungen,
- Haus- und Grundeigentum, Eigentumswohnungen.
Beim Vermögen berücksichtigt Ihr Jobcenter Ihr eigenes verwertbares Vermögen und das Vermögen Ihrer Bedarfsgemeinschaft.
Verwertbar ist Vermögen, wenn es für den Lebensunterhalt verwendet werden kann.
Wie auch beim Einkommen gibt es beim Vermögen verschiedene Freibeträge. Sie hängen von der Vermögensart ab.