Vorrangige Leistungen

Wichtige Informationen

Bitte beachten Sie:

Am Gründonnerstag, den 28. März 2024, ist unser Haus ab 16 Uhr geschlossen.

 

Persönliche Vorsprachen für Leistungsangelegenheiten ohne Termin sind weiterhin nur in dringenden Angelegenheiten möglich.

Unser Servicecenter ist telefonisch zu erreichen:

Mo - Fr 08:00 - 18:00

Vorrangige Leistungen

Wenn Sie Anspruch auf andere (Sozial-)Leistungen haben könnten, müssen Sie diese auch beantragen. Sie können so nämlich Ihre Hilfebedürftigkeit und die Ihrer Bedarfsgemeinschaft verringern oder beseitigen.

Wichtige vorrangige Leistungen sind zum Beispiel:

  • Kindergeld der Familienkasse
  • Unterhaltsvorschuss des Jugendamtes
  • Renten
  • Arbeitslosengeld bei der Agentur für Arbeit

Diese Leistungen sind bei den jeweiligen Sozialträger (z.B. Agentur für Arbeit, Familienkasse oder Deutsche Rentenversicherung) von Ihnen zu beantragen.