Wichtige Informationen
Unser Servicecenter ist telefonisch zu erreichen:
Mo-Do 08:00 - 18:00
Fr 08:00 - 18.00
ACHTUNG:
Im Jobcenter gilt weiterhin die Maskenpflicht.
Tragen Sie daher bei persönlichen
Beratungsgespräche und Vorsprachen
einen Mund-Nasenschutz.
Bitte vereinbaren Sie für die Beratungsgespräche
und alle weiteren Anliegen einen Termin!
Vorrangige Leistungen
Wenn Sie Anspruch auf andere (Sozial-)Leistungen haben könnten, müssen Sie diese auch beantragen. Sie können so nämlich Ihre Hilfebedürftigkeit und die Ihrer Bedarfsgemeinschaft verringern oder beseitigen.
Wichtige vorrangige Leistungen sind zum Beispiel:
- Kindergeld der Familienkasse
- Unterhaltsvorschuss des Jugendamtes
- Renten
- Arbeitslosengeld bei der Agentur für Arbeit
Diese Leistungen sind bei den jeweiligen Sozialträger (z.B. Agentur für Arbeit, Familienkasse oder Deutsche Rentenversicherung) von Ihnen zu beantragen.