Wichtige Informationen

Bitte beachten Sie:

Nachgereichte Unterlagen sollten wenn möglich in Form von Kopien ans Jobcenter gesendet werden.
Persönliche Vorsprachen für Leistungsangelegenheiten ohne Termin sind weiterhin nur in dringenden Angelegenheiten möglich.


Unser Servicecenter ist telefonisch zu erreichen:

Mo - Do 08:00 - 18:00
Fr 08:00 - 14:00

Regelbedarf

Der Regelbedarf gem.§ 20 SGBII ist ein statistisch ermittelter pauschaler Wert. Er beinhaltet die Ausgaben des täglichen Bedarfs pro Person und auch Pauschalen zur Ansparung von unregelmäßig eintretenden Anschaffungen
(z.B. Kosten für Essen, Körperpflege, Strom, Kleidung, Mobilität, Elektrogeräte…).
Die Höhe ist unterschiedlich und hängt unter anderem von Familienstand und Alter ab. Der Regelbedarf wird jährlich angepasst.

Erwerbsfähige Leistungsberechtigte erhalten Bürgergeld; nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die mit dem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft leben, erhalten Bürgergeld nach § 20 SGB II.

Die Höhe der maßgebenden Regelbedarfe finden Sie hier.