Regelbedarf // Sozialgeld

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Fr  08:00 - 18.00

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Regelbedarf // Sozialgeld

Der Regelbedarf bzw. das Sozialgeld gem.§ 20 SGBII ist ein statistisch ermittelter pauschaler Wert. Er beinhaltet die Ausgaben des täglichen Bedarfs pro Person und auch Pauschalen zur Ansparung von unregelmäßig eintretenden Anschaffungen
(z.B. Kosten für Essen, Körperpflege, Strom, Kleidung, Mobilität, Elektrogeräte…).
Die Höhe ist unterschiedlich und hängt unter anderem von Familienstand und Alter ab. Der Regelbedarf wird jährlich angepasst.

Erwerbsfähige Leistungsberechtigte erhalten Arbeitslosengeld II; nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die mit dem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft leben, erhalten Sozialgeld.

Die Höhe der maßgebenden Regelbedarfe finden Sie hier.