Beiratssitzung

Wichtige Informationen

Bitte beachten Sie:
Persönliche Vorsprachen für Leistungsangelegenheiten ohne
Termin sind nur in dringenden Angelegenheiten möglich.

Unser Servicecenter ist telefonisch zu erreichen:
Mo-Do 08:00 - 18:00
Fr  08:00 - 18.00

Hinweis:
Die Tiefgarage der Agentur für Arbeit und des Jobcenters ist bis auf Weiteres für Besucher:innen geschlossen. Bitte weichen Sie auf öffentliche Verkehrsmittel aus oder nutzen Sie die umliegenden Parkplätze.

Beiratssitzung

Der Beirat setzt sich zusammen aus Beteiligten der freien Wohlfahrtspflege, Vertretern der Arbeitnehmer, den Kammern und berufsständischen Organisationen, sowie anderen gesellschaftlichen Gruppen. Der Aufgabenbereich des Beirates ist im § 18d SGB II i. V. mit § 44 b SGB II geregelt. Die Geschäftsführung des Jobcenters informiert den Beirat über die wesentlichen Aktivitäten und Arbeitsergebnisse zwei mal jährlich.

Der Beirat berät das Jobcenter Rems-Murr bei der Auswahl und Gestaltung der Eingliederungsinstrumente und -maßnahmen. Auch soll er den politischen Dialog anregen und Netzwerkarbeit auf lokaler und regionaler Ebene betreiben.