Bürgergeld

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Informationen zur Einführung vom Bürgergeld

Bürgergeld

Die Einführung des Bürgergeldes ist eine umfangreiche Reform der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Die Grundsicherung soll dadurch grundlegend weiterentwickelt und an die Entwicklungen des Arbeitsmarktes sowie die Lebensumstände der Menschen angepasst werden.

Mit dem Bürgergeld sollen die dauerhafte Integration in Arbeit und die Verbesserung der Arbeitsmarktchancen durch Qualifizierung und Berufsausbildung stärker in den Fokus gerückt werden. Die Eingliederungsstrategie wird gemeinsam entwickelt und in klarer und verständlicher Sprache in einem Kooperationsplan festgehalten. Dieser ist der „rote Faden“ im Eingliederungsprozess und sorgt für mehr Transparenz in der Zusammenarbeit und ermöglicht somit ein besseres Miteinander.

Die neuen Regelungen des Bürgergeldgesetzes treten ab dem 01. Januar 2023 stufenweise in Kraft.

Wenn Sie Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld beziehen, werden Sie nach seiner Einführung auch das Bürgergeld bekommen. Hierfür müssen Sie keinen neuen Antrag stellen. Wird die Erhöhung der Grundsicherung beschlossen, werden die angepassten Beträge automatisch an Sie ausgezahlt. Wenn Sie an Maßnahmen wie zum Beispiel Weiterbildungen teilnehmen, laufen diese nach Einführung des Bürgergelds wie gewohnt weiter. Sie behalten auch Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner im Jobcenter.

Alle unsere eServices können Sie wie gewohnt nutzen.

Die Anträge, Bescheide und Schreiben der Jobcenter werden voraussichtlich Schritt für Schritt angepasst. Es kann vorkommen, dass Sie nach der Einführung des Bürgergelds Schreiben erhalten, die noch keinen Hinweis darauf enthalten. Es kann auch sein, dass zunächst weiterhin die Begriffe „Arbeitslosengeld II“ und „Sozialgeld“ verwendet werden. Lassen Sie sich davon nicht verunsichern: Sie werden nach und nach Anträge, Bescheide und Schreiben erhalten, die auf das Bürgergeld umgestellt sind.

Mehr zum Thema Bürgergeld finden Sie auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit.